Die Schlussanträge im EuGH-Verfahren C-440/23 bringen keine erhoffte Klarheit für Spielerklagen. Der Generalanwalt hält sich zurück – eine Entscheidung wird wohl erst in deutschen Verfahren fallen.
Die Schlussanträge im EuGH-Verfahren C-440/23 bringen keine erhoffte Klarheit für Spielerklagen. Der Generalanwalt hält sich zurück – eine Entscheidung wird wohl erst in deutschen Verfahren fallen.
Zum Abschluss unserer Reihe von Kurz-Videos spricht Axel Weber über Prävention und die Gefahr der Lootboxen sowie besonders positive Auswirkungen des GlüStV.
Sogenannte Zweitlotterien sind keine Lotterien im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages; es handelt sich bei ihnen vielmehr um Wetten, weshalb sie nicht im Internet angeboten werden dürfen.