In zwei von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Verwaltungsprozessen für die Tipp24 SE und einen britischen Internet-Lottovermittler hat das Verwaltungsgericht Halle durch Urteile vom 11.11.2010 zentrale Beschränkungen des Glücksspielstaatsvertrags und des sachsen-anhaltischen Glücksspielgesetzes für unionsrechtswidrig und unanwendbar erklärt.