Angesichts der gestern bekannt gewordenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster in Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, auf die Schizophrenie des aktuellen deutschen Glücksspielrechts hingewiesen.