AG Landsberg hebt Sportwetten-Urteil von 2004 auf: Freispruch nach § 284 StGB wegen Verfassungswidrigkeit des bayerischen Glücksspielmonopols.
AG Landsberg hebt Sportwetten-Urteil von 2004 auf: Freispruch nach § 284 StGB wegen Verfassungswidrigkeit des bayerischen Glücksspielmonopols.
Das LG Augsburg hat einen Beschluss des AG Landsberg aufgehoben und die Wiederaufnahme eines Sportwetten-Verfahrens angeordnet. Grundlage war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum verfassungswidrigen bayerischen Glücksspielmonopol.