Bei der Vermittlung von Sportwetten ist ein Wettbüro, in dem Sportwetten eines ausländischen Wettveranstalters vermittelt werden, nicht der Ort der sonstigen Leistung. Einer entsprechenden Klage des deutschen Wettvermittlers hat der 9. Senat mit Urteil vom 9. Juli 2012 (Az. 9 K 2091/11) stattgegeben.