12.03.2012 (Köln) – Im August 2011 hatte der BGH drei Klagen des GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. gegen die staatlichen Lottogesellschaften von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt für rechtlich zulässig erklärt. In seinen jetzt vorliegenden Urteilsbegründungen verneint der BGH unmissverständlich den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs durch den Verband, den die staatlichen Lottogesellschaften fortwährend erhoben hatten.