Espelkamp - 37 Compliance-Manager der Gauselmann Gruppe trafen sich kürzlich auf Schloss Benkhausen, dem unternehmenseigenen Schulungszentrum am Stammsitz Espelkamp, zu einem gemeinsamen Workshop.
Espelkamp - 37 Compliance-Manager der Gauselmann Gruppe trafen sich kürzlich auf Schloss Benkhausen, dem unternehmenseigenen Schulungszentrum am Stammsitz Espelkamp, zu einem gemeinsamen Workshop.
Die UK Gambling Commission hat neue Regeln für Online-Glücksspielunternehmen veröffentlicht, mit dem Ziel gefährdete Verbraucher besser identifizieren und schützen zu können.
Neue Vorschriften sollen sicherstellen dass Glücksspiele in Zeitungsläden mehr eine Ausnahme als die Regel bleiben. Eine Änderung der bisherigen Regulierung wurde als notwendig erachtet, nachdem bpost 170 Zeitungsläden an das Glücksspielunternehmen Golden Palace verkauft hatte.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Regulierung von öffentlichen Glücksspielen sind nach Maßgabe der Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, S. 1261 ff.) neu zu regeln. Im Hinblick auf einen in allen Ländern möglichst einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen ist der noch zu ratifizierende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) erarbeitet worden, der die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfüllt.