In Windeseile hat sich die Nachricht unter Glückspielanbietern ebenso wie Spielerklägeranwälten verbreitet: Was über sechs Jahre hinweg kein deutsches Gericht für nötig hielt, hat das erste damit befasste maltesische Gericht gleich auf Anhieb getan.
In Windeseile hat sich die Nachricht unter Glückspielanbietern ebenso wie Spielerklägeranwälten verbreitet: Was über sechs Jahre hinweg kein deutsches Gericht für nötig hielt, hat das erste damit befasste maltesische Gericht gleich auf Anhieb getan.
In einem zusammen mit dem Strafrechtler Sören Keck betriebenen Vorlage-Verfahren (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/165653.html) hat der EuGH Klartext gesprochen. Selbstredend verbietet EU-Recht deutschen staatlichen Stellen, von einem Spielhallenbetreiber, der ein EC-Cash-Terminal bereithält, eine Erlaubnis der BaFin zu verlangen und ihn wegen des Fehlens dieser Erlaubnis zu schikanieren.