Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Spruch einer Einigungsstelle zur Videoüberwachung bei der „Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG“ für unwirksam erklärt. Ein Spielbankunternehmer hat nach § 10 a Spielbankengesetz Berlin visuelle Überwachungsmaßnahmen durch laufende videotechnische Aufzeichnungen und Speicherung des Geschehens in den Spielsälen, an den Spieltischen und Spielautomaten, im Kassenbereich und in den Zählräumen durchzuführen...