Das Verwaltungsgericht Osnabrück stärkt mit seinem Beschluss vom 25.09.2008 die Rechte privater Sportwettenvermittler und kritisiert die staatliche Monopolpraxis.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück stärkt mit seinem Beschluss vom 25.09.2008 die Rechte privater Sportwettenvermittler und kritisiert die staatliche Monopolpraxis.