Das Verwaltungsgericht Freiburg gab einer Sportwettvermittlerin Recht und ordnete die aufschiebende Wirkung ihrer Klage an – das Monopol bleibt rechtlich umstritten.
Das Verwaltungsgericht Freiburg gab einer Sportwettvermittlerin Recht und ordnete die aufschiebende Wirkung ihrer Klage an – das Monopol bleibt rechtlich umstritten.
Das Verwaltungsgericht Freiburg bekräftigt: Das Sportwettmonopol in Baden-Württemberg verstößt auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag gegen EU-Recht.
Ein historisches Urteil aus dem Jahr 2008: Rechtsanwalt Dieter Pawlik berichtet über eine Entscheidung des VG Freiburg, das eine Sportwettenuntersagung aufhob und den damaligen Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtswidrig einstufte.