Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 6.2.2007 (Az. 6 S 162/07) eine Beschwerde des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen. Hintergrund: Der Antragsteller, ein von der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte vertretener Wettvermittler, war damit auch letztinstanzlich gegen eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassene Untersagungsverfügung erfolgreich. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte mit Beschluss vom 28.12.2006 (Az. 4 K 4393/06) die aufschiebende Wirkung angeordnet
