Das VG Hamburg (Beschl. v. 21.04.2006 - Az.: 16 E 885/06) hat entschieden, dass das Verbot für private Sportwetten-Vermittlungen rechtswidrig ist. Anderer Ansicht sind das VG München (Beschl. v. 11.05.2006 - Az.: M 22 S 06.1473) und das VG Düsseldorf (Beschl. v. 09.05.2006 - Az.: 3 L 757/06). Das Hamburger Gericht begründet seine Ansicht wie folgt: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, mit der die Vermittlung von Sportwetten in das EU-Ausland untersagt wird,.....