Nach dem Inkrafttreten des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags zum 01.07.2012 in allen deutschen Bundesländern außer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen stellt sich vermehrt die Frage, inwieweit Untersagungsbescheide, die noch unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 ergangen sind, weiterhin Bestand haben können.