Der Verfassungsgerichtshof Bayern (Urt. v. 18.12.2007 - Az.: Vf. 9-VII-05) hat entschieden, dass die Regelungen zur gewerblichen Spielvermittlung verfassungsgemäß sind: Leitsätze: 1. Die Regelungen der gewerblichen Spielvermittlung (§ 14 LotterieStV) verletzten nicht die Bayerische Verfassung. 2. Die Länder sind für diesen Regelungsgehalt sachlich zuständig, da der Bund von seiner Annex-Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. 3. Die unterschiedliche Behandlung von Glücksspielanbietern einerseits und den gewerblichen Spielvermittlern andererseits...