Das OLG Naumburg entscheidet: Der GIG-Verband nutzt seine Klagebefugnis rechtsmissbräuchlich, da er nur gegen Nicht-Mitglieder vorgeht.
Das OLG Naumburg entscheidet: Der GIG-Verband nutzt seine Klagebefugnis rechtsmissbräuchlich, da er nur gegen Nicht-Mitglieder vorgeht.