Amtsgericht Dresden spricht Aufsteller eines Internetterminal der Marke „Tipomat“ frei

Oberverwaltungsgericht Hamburg: Internetterminals der Marke „Tipomat“ fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Spielverordnung.

VG Frankfurt (Oder): Strafbarkeit bei Betrieb eines Internetterminals (Tipomat) zweifelhaft; dem Eilantrag wurde stattgegeben.