Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat mit Urteil vom 01.04.2011 - (222 Cs) 61 Js 2031/10 (48/10) – einen Mandanten der Kanzlei des Unterzeichners vom Tatvorwurf der Veranstaltung illegalen Glücksspiels nach § 284 StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte dem Mandanten im Strafbefehl vom 19. Juli 2010 vorgeworfen, ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel zu veranstalten bzw. Einrichtungen hierzu bereit gestellt zu haben...