Die Beihilfebeschwerden SA.44944 und SA.53552 des Fachverbandes Spielhallen (FSH), vertreten durch Prof. Dr. Richard Schmidt und Dr. Andreas Bartosch, hatten endlich Erfolg.
Die Beihilfebeschwerden SA.44944 und SA.53552 des Fachverbandes Spielhallen (FSH), vertreten durch Prof. Dr. Richard Schmidt und Dr. Andreas Bartosch, hatten endlich Erfolg.
Nachdem das FG Köln im Falle Eddie Scharf bereits im Jahre 2012 die aus Pokerspielen in der Variante Texas Hold’em resultierenden Gewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer unterworfen hat, zieht jetzt das FG Münster mit Urteil vom 15.7.2014 umsatzsteuerlich nach:
Das Finanzgericht Köln hat am 31. Oktober 2012 entschieden, dass Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommenssteuer unterliegen. Da ich zahlreiche Pokerspieler steuerlich vertrete, sehe ich mich veranlasst, einige Gedanken zu äußern: Bisher liegt zwar nur eine Pressemitteilung vor, aus ihr lässt sich jedoch schon entnehmen, dass mehr Fragen entstanden sind als Antworten gegeben wurden.