Mit 14.006.971,20 € erhält ein noch unbekannter, niedersächsischer Spielteilnehmer den bisher im Jahr 2023 höchsten Gewinn bei LOTTO 6aus49 in der Gewinnklasse 1.
Mit 14.006.971,20 € erhält ein noch unbekannter, niedersächsischer Spielteilnehmer den bisher im Jahr 2023 höchsten Gewinn bei LOTTO 6aus49 in der Gewinnklasse 1.
Das Verwaltungsgericht Stade hat am 27.11.2003 beschlossen (Az.: 6 B 1674/03), dass das im niedersächischen Landeslotteriegesetz (§ 3 Abs. 2 NLottG) geregelte generelle Glücksspielgenehmigungsverbot für private Anbieter mit dem europäischen gemeinschaftsrechtlichen Gedanken vereinbar sei. Die Gambelli-Entscheidung des EuGH stünde der Wirksamkeit eines derartigen Marktzugangsverbotes nicht entgegen, da das Verbot aufgrund bestehender sozialordnungspolitischer Gründe gerechtfertigt sei. Auszugsweise heißt es in der Entscheidungsbegründung:
Die Entwicklung in Sachen Glücksspiel-Recht in Deutschland in den vergangenen Monaten ist außerordentlich turbulent. Erst vor kurzem hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine grundlegende Entscheidung in Sachen Glücksspiele getroffen ("Gambelli"). Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung". Diese Rechtsansicht ist durch den Beschluss des LG München (Besch. v. 27. Oktober 2003 - Az.: 5 Qs 41/2003) und die Entscheidung des AG Heidenheim (Beschl. v. 01.12.2003 - AZ.: 3 Ds 424/03) in der nationalen Rechtsprechung bestätigt worden.