Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Die Ankündigung war eher banal, genau 16 Zeilen lang - und sie fand sich in etlichen Internetforen sowie in kleinen Regionalzeitungen: "Der CDU-Ortsverband Bargteheide (Schleswig-Holstein) veranstaltet mit Unterstützung der Jungen Union Stormarn am kommenden Sonnabend ein Pokerturnier. Interessierte treffen sich ab 16 Uhr im Restaurant Freizeitstuben (...). Das Startgeld in Höhe von 10 Euro wird für attraktive Preise verwendet. Aus organisatorischen Gründen bittet die CDU um eine Anmeldung (...)."
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat – als zweites bayerisches Verwaltungsgericht nach dem VG Regensburg (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 95) – Zweifel an der Vereinbarkeit des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht zu erkennen gegeben. Nachdem die Landeshauptstadt München bereits eine erste Untersagungsverfügung gegen einen von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler aufgrund formeller Mängel zurücknehmen musste, ...
Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 12.02.2008 - Az.: 7 G 4212/07 (V)) hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Pokerturniers ein verbotenes Glücksspiel ist: Leitsätze: 1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel. 2. Es liegt ein verbotener entgeltlicher Einsatz vor, wenn eine Teilnahmegebühr von 15,- EUR verlangt wird, da mit dieser Zahlung die Möglichkeit eröffnet wird, an dem Poker-Turnier teilzunehmen und Gewinne zu erwerben.
Berlin - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.
Das VG Chemnitz (Beschl. v. 09.01.2008 - Az.: 3 K 995/07) hat entschieden, dass der neue, zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrag sowohl mit dem nationalen Verfasungsrecht als auch mit dem EU-Recht vereinbar ist: Leitsätze: 1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten. 2. Die Regelungen des zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) sind mit dem nationalen Verfassungsrecht und dem EU-Recht vereinbar.
Bereits seit längerer Zeit gab es immer wieder Meldungen über eine geplante europäische Superlotterie mit Jackpots in mindestens zweistelliger Millionen-Höhe. Diese Pläne verschwanden allerdings in der Schublade, da man zunächst den Glücksspielstaatsvertrag in trockenen Tüchern haben wollte. Nach Inkrafttreten des Staatsvertrags hat man diese Pläne offenbar wieder herausgeholt. Einem Zeitungsbericht zufolge soll in Deutschland bald die größte staatliche Lotterie aller Zeiten starten.
Dannenberg - Die EU-Kommission prüft auch weiterhin hartnäckig die neuen Regelungen des Glücksspiels in Deutschland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. In einem Schreiben fordert sie die Bundesrepublik Deutschland nun erneut auf, bis Ende März 2008 Auskunft über die Angebotsbeschränkungen bei Glücksspielen zu geben. Bereits in ihrer Stellungnahme vom Mai 2007 hatte sich die EU-Kommission äußerst kritisch zu den geplanten Neuregelungen im Glücksspielstaatsvertrag geäußert.
Der 30. Tag im neuen Jahr 2008 war aus rechtlicher Sicht sicherlich kein guter Tag für die Verfechter des einige Wochen jungen Glücksspiel Staatsvertrag. Denn: An diesem Mittwoch wurde das junge Vertragswerk nicht nur gleich auf europäischer Ebene durch die Europäische Kommission scharf attackiert, auch das VG Schleswig sieht - wie die EU-Kommission - EU-Recht verletzt und legt europarechtliche Fragen zum neuen Sportwettenmonopol dem EuGH vor.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat durchgreifende Zweifel an dem Glücksspielstaatsvertrag geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine staatliche Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein binnengrenzüberschreitend über das Internet Sportwetten anbieten.
Auf dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema "Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag und seine Auswirkungen auf den Merchant- und Affiliate-Bereich" Inhalt: Der Law-Podcast hat in den letzten zwei Jahren mehrfach über die Problematik für den Merchant- und Affiliate-Bereich berichtet, Glücksspiel-Seiten zu bewerben. In aller Regel führte zum Beispiel die Bewerbung ausländischer Casino-Seiten häufig zur Post vom Anwalt.
Mit Beschluss vom hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltsozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, in Reaktion auf einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO weiter Rechtsschutz gewährt.