Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hat sich am vergangenen Mittwoch klar dahingehend geäußert, dass der in nahezu allen Erlaubnisbescheiden für Gewerbliche Spielvermittler von den Erlaubnisbehörden normierte Wirtschaftsprüfervorbehalt rechtswidrig ist (VG Düsseldorf, 18 K 551/09). In dem von der Kanzlei Kazemi & Lennartz für einen Gewerblichen Spielvermittler angestrengten Verfahren war, neben anderen Nebenbestimmungen...