Vor kurzem entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nun möglich ist, nicht nur Verluste durch Glücksspiel bei in der EU lizenzierten Anbietern zurückzufordern, sondern dass auch Anbieter Gewinne der Spielenden einfordern dürfen.
Vor kurzem entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nun möglich ist, nicht nur Verluste durch Glücksspiel bei in der EU lizenzierten Anbietern zurückzufordern, sondern dass auch Anbieter Gewinne der Spielenden einfordern dürfen.
In zahlreichen Gerichtsverfahren werden Spielverluste aus illegalem Online-Glücksspiel wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. durch die Spieler selbst oder gewerblich handelnde Zessionare von den Glücksspielanbietern erfolgreich zurückgefordert.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Ellwangen das Online-Casino Lapalingo dazu verurteilt, einem geschädigten Kunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 03.06.2022 (Az. 2 O 479/21, noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Rottweil das Online Casino Tipico dazu verurteilt, dem geschädigten Casinokunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
Weitere Niederlage eines Spielers vor dem Landgericht München: Das Landgericht München II hat mit Urteil vom 19.08.2021 zugunsten eines Anbieters von Online-Casinospielen entschieden, dass dem Spieler kein Anspruch auf Rückzahlung von Spielverlusten zusteht (Az.: 9 O 5322/20).