In seiner soeben bekanntgewordenen Entscheidung vom 26.03.2007 (Az.: 1 Bvr 2228/02) hat das Bundesverfassungsgericht das Spielbankenmonopol in Bayern als verfassungskonform bezeichnet. Dieses staatliche Spielbankenmonopol sei ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung eines konsequenten Spielerschutzes und zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung, die sich aus der Ausnutzung der Spielleidenschaft ergeben können. Wenn daneben auch das Ziel verfolgt werde, die Erträge aus dem öffentlichen Glücksspiel der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen, begründe dies keine verfassungsrechtlichen Bedenken.