Das VG Frankfurt hat mit Beschluß vom 20.6.2007 (7 G 1100/07 [V]) einem Antrag auf Eilrechtsschutz eines privaten Wettvermittlers, der Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH vermittelt, stattgegeben. Nach dem VG Gießen (Beschl. v. 11.6.2007, http://www.isa-casinos.de/articles/16657.html) hat damit das zweite hessische Verwaltungsgericht einem Abänderungsantrag stattgegeben und den bislang für die Vollzugspraxis der hessischen Ordnungsbehörden maßgeblichen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs abgeändert (Hess. VGH, Beschl. v. 21.12.2006, 11 TG 2237/06).