Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem durch unsere Kanzlei geführten Revisionsverfahren gegen eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg bereits am 1. Juni 2011 das Urteil (BverwG 8 C 2.10) mündlich verkündet hatte, sind nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe eingetroffen. Das auch von vielen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft abschließende Rechtsklarheit hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes...