Der Bayerische Automaten-Verband e.V. lädt Sie herzlich zur Jahreshauptversammlung 2022 ein.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit Urteil vom 10. Dezember 2009, Az. 9 C 12.08 und 9 C 13.08, zwei Klageverfahren an das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen, weil die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig von weiterer Sachaufklärung abhängt. Am 16.03.2010 wurden die Urteilsgründe veröffentlicht.