Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 16.05.2007, Az. M 16 S 07.1783, entschieden, dass die Veranstaltung eines kostenlosen Roulette-Turniers in ei-ner Spielhalle, bei dem die Teilnehmer keine finanziellen Risiken eingehen, gegen das Ver-günstigungsverbot des § 9 Absatz 2 SpielV verstößt. Nach dieser Vorschrift ist die in Aus-sichtstellung sonstiger Gewinnchancen oder Gewährung von Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß § 33 c und § 33 d GewO zugelassene Geldspielgeräte oder andere Spiele unzulässig.