Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in vier von der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, die Sportwettvermittler gegen Anfang 2012 erlassene Untersagungsverfügungen der hamburgischen Behörde für Inneres und Sport erhoben hatten, angeordnet