In einem durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Beschwerdeverfahren kommt der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW (Az. 4 B 919/16) zu der Auffassung, dass das Mindestabstandsgebot nach § 22 Abs. 1 Glücksspielverordnung NRW nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht...