OLG München weist Sportwetten-Klage ab: Keine vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen Einsatzlimits.
OLG München weist Sportwetten-Klage ab: Keine vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen Einsatzlimits.
[ARCHIV 2010] Das OLG München bewilligt Prozeßkostenhilfe für eine Staatshaftungsklage nach Schließung eines Wettbüros und sieht hinreichende Erfolgsaussichten.