In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung zu 1 Ob 176/22x hat der Oberste Gerichtshof ("OGH") der außerordentlichen Revision des Klägers nicht Folge gegeben.
In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung zu 1 Ob 176/22x hat der Oberste Gerichtshof ("OGH") der außerordentlichen Revision des Klägers nicht Folge gegeben.
Gumpoldskirchen - Im Kampf gegen illegale Glücksspielunternehmen hat Novomatic nun neuerlich einen richtungsweisenden Erfolg errungen. In der Vergangenheit haben im Zuge der von Novomatic angestrengten Verfahren gegen illegale Glücksspielbetreiber diese oftmals auf eine Verzögerungstaktik gesetzt, indem sie sich auf anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezogen.
Der österreichische OGH hat in seinem Beschluss vom 11.08.2005 (Az. 4 Ob 147/05d) das Urteil des OLG Linz bestätigt, welches festgestellt hatte, dass es einem österreichischen Unternehmen ohne Erlaubnis der deutschen Behörden nicht gestattet ist, in Deutschland Sportwetten anzubieten oder zu bewerben. Damit hat das höchste Gericht der Republik Österreich die außerordentliche Revision der Klägerin gegen das klageabweisende Berufungsurteil rechtskräftig zurückgewiesen.