Mit Beschluss vom 13.12.2018 (Az.: 1 B 248/18) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Beschwerdeverfahren die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen...
Mit Beschluss vom 13.12.2018 (Az.: 1 B 248/18) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Beschwerdeverfahren die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen...
Das OVG Saarlouis (Beschl. v. 06.06.2006 - Az.: 3 Q 9/04) hatte zu entscheiden, ob es gerechtfertigt, wenn die gesetzlichen Bestimmungen den Betreiber einer Spielhalle und einer Spielbank unterschiedlich behandeln. Der Kläger, Inhaber einer Spielhalle, hatte einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz geltend gemacht, weil sein Unternehmern am Abend kürzere Öffnungszeiten hatte, so dass seine Kunden nach Geschäftsschluss zur benachbarten Spielbank abwandern würden.