Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat heute in zwei Eilverfahren entschieden, dass Spielhallen im Saarland aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen bleiben müssen (Az.: 2 B 313/20 und 2 B 316/20).
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat heute in zwei Eilverfahren entschieden, dass Spielhallen im Saarland aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen bleiben müssen (Az.: 2 B 313/20 und 2 B 316/20).
Nach der am 08.09.2010 ergangenen Entscheidung des EUGH hat das OVG Saarlouis als erstes deutsches Oberverwaltungsgericht in mehreren durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren, in denen es um die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittlungsunternehmen ging, über die dort eingelegten Berufungen gegen abweisende Urteile des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts des Saarlandes verhandelt.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes („OVG Saarland“) hat in den von Taylor Wessing geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren in mehreren gleichlautenden Beschlüssen vom 02. November 2010 die aufschiebende Wirkung der Klagen ausländischer Internet-Glücksspielanbieter gegen die Allgemeinverfügung der Landesmedienanstalt Saarland („LMS“) „Öffentliches Glücksspiel im Internet“ vom 29. Oktober 2009 angeordnet.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 5., 7. und 9.10.2009 – 3 B 321/09 u.a. – in mehreren Eilrechtsschutzverfahren das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten vorläufig bestätigt. Den Antragstellern war die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter im EU-Ausland ortspolizeilich mit sofortiger Wirkung untersagt worden.