Normalerweise berichten an dieser Stelle Anwälte über aktuelle Gerichtsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die sie für ihre Mandanten erstritten haben.
Normalerweise berichten an dieser Stelle Anwälte über aktuelle Gerichtsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die sie für ihre Mandanten erstritten haben.
[ARCHIV 2008] OLG Karlsruhe entschied: § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) war in der Übergangsfrist 2006-2007 nicht auf Sportwetten-Vermittler anwendbar.

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich der ständigen Rechtsprechung angeschlossen, wonach die grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit nicht strafbar war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen Sportwettenvermittler, der Wetten für ein in Malta staatlich konzessioniertes Buchmacherunternehmen vermittelt hat, aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die dagegen eingelegte Revision hat das OLG Karlsruhe nunmehr als unbegründet verworfen.