In einem vor dem Landgericht Ulm durchgefochtenen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Rückforderungsansprüche eines Spielers bekam das beklagte Sportwettunternehmen vollumfänglich Recht zugesprochen.
In einem vor dem Landgericht Ulm durchgefochtenen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Rückforderungsansprüche eines Spielers bekam das beklagte Sportwettunternehmen vollumfänglich Recht zugesprochen.
Im Spannungsfeld zwischen lizensierten und nicht lizensierten Glücksspielangeboten sollte ein Grundkonsens über zulässige Werbung bestehen. Der Jugendschutz muss zwischen Kanalisierungsauftrag und ökonomischen Interessen Berücksichtigung finden.