In jüngster Zeit findet sich das Stichwort Spielsucht häufiger in den Medien. Auch die juristische Literatur sowie Rechtsprechung und Rechtspraxis greifen dieses Stichwort zunehmend auf, verzichten dabei jedoch durchgehend auf eine nähere Erläuterung der Spielsucht und ihrer Bedeutung für das Glücksspielrecht. Das gilt insbesondere für ihre Ursachen und ihre Verbreitung. Stattdessen wird mit der bloßen Inbezugnahme der Spielsucht als Stichwort zumeist ein undifferenziertes Bedrohungspotenzial beschworen,