Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Mit Beschluss vom hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltsozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, in Reaktion auf einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO weiter Rechtsschutz gewährt.
Mit Beschluß vom 09.10.2007 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 2644/07 (1)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH vermittelt, erneut Vollstreckungsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz der gegenteiligen Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen jüngsten Beschlüssen zu vergleichbaren Verfahren (vgl. Beschl. v. 06.09.2007, Az.: 7 TG 1749/07) fort.
Das VG Gießen hat in einem von den Rechtsanwälten Dr. Winkelmüller und Rietdorf von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Klageverfahren dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluß vom heutigen Tage zwei Grundsatzfragen zur Klärung vorgelegt (VG Gießen, Beschluß vom 7.5.2007, 10 E 13/07). Inhaltlich geht es zum einen um die Frage, ob das Sportwettmonopol schon deshalb als gemeinschaftsrechtswidirig anzusehen ist, ..