Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28.02.2008 - 7 L 89/08F (V) - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Abänderungsverfahren einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Firma Happybet Sportwetten GmbH vermittelt, wiederhergestellt bzw. angeordnet.