Das Bundespatentgericht hat die Löschung der Wortmarke „TOTO“ (Marke 396 38 297) angeordnet (Beschluss vom 23. März 2013, Az. 33 W (pat) 35/10). Die in einem Kartell, den Deutschen Lotto- und Totoblock, zusammen geschlossenen 16 staatlichen Landeslotterieunternehmen verlieren damit den Schutz dieser von ihnen gehaltenen Marke.