Das Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“, das mehrere Rechtsanwälte scheinbar hauptberuflich betreiben, bricht zusammen.
Das Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“, das mehrere Rechtsanwälte scheinbar hauptberuflich betreiben, bricht zusammen.
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Beschwerdeverfahren eines Sportwettvermittlers gegen eine mündliche richterliche Durchsuchungsanordnung hat das Landgericht Wuppertal mit Beschluss vom 13.07.2009 festgestellt, dass die mündlich angeordnete Durchsuchung rechtsfehlerhaft war. In dem zugrundeliegenden Fall hatten Polizeibeamte sowie Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wuppertal festgestellt, dass in der Betriebsstätte des Sportwettvermittlers Sportwetten vermittelt wurden.