Ein Spielsüchtiger hat gegen einen Spielhallen-Betreiber keinen Schadensersatz-Anspruch, wenn in den Räumlichkeiten ein Geldautomat betrieben wird (LG Trier, Urt. v. 07.12.2016 - Az.: 5 O 139/16). Der Kläger war spielsüchtig und verlangte von der Beklagten, die eine Spielhalle betrieb, seine in den letzten Jahren dort verspielten Einsätze zurück.