Das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ bekommt einen weiteren Dämpfer. Das Landgericht Regensburg hat einem Spieler, der fälschlich behauptet, unsere Mandantschaft sei „illegal“ in Deutschland tätig...
Das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ bekommt einen weiteren Dämpfer. Das Landgericht Regensburg hat einem Spieler, der fälschlich behauptet, unsere Mandantschaft sei „illegal“ in Deutschland tätig...
Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten an einem in einen anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen Buchmacher festgestellt und damit seine bisherige Meinung geändert (Az. 1 Qs 106/2006 unter ausdrücklicher Aufgabe des früheren Beschlusses vom 14. September 2006, Az. 1 Qs 71/2006). Die von Rechtsanwalt Martin Arendts erwirkte Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf neue Fälle nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006.