Das LG Memmingen (Beschl. v. 24.01.2007 - Az.: 2 Qs 139/06) hat entschieden, dass die Vermittlung von privaten Sportwetten in Deutschland erlaubt ist. Zugleich hat es der betroffenen Person, die im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mehrere strafprozessuale Maßnahmen hinnehmen musste, einen Entschädigungsanspruch zuerkannt. Die Entschädigung entspricht auch der Billigkeit. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26.09.2006 (5 St RR 115/05) steht einer Strafbarkeit nach § 284 StGB wegen privater Sportwettenvermittlung...