München - Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.200 Euro erstatten. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24. Juni 2022 entschieden (Az.: 329 O 228/20).
München - Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.200 Euro erstatten. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24. Juni 2022 entschieden (Az.: 329 O 228/20).
Mit Urteil vom 18.04.2017 (Az. 411 HKO 24/17) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass es nicht verboten ist, in einer Sportsbar (Gaststätte) neben drei Geldspielgeräten auch ein Wettterminal für Sportwetten aufzustellen.
Mit Urteil vom 05.03.2010 (Az.: 406 O 43/09) hat es das Landgericht Hamburg der Tochtergesellschaft eines Vereins der deutschen Fußball-Bundesliga untersagt, Werbung für die kostenlose Internet-Pokerschule eines ausländischen Glückspielkonzerns zu treiben, der neben der Pokerschule gleichzeitig ein entgeltliches Online-Casino unter derselben „Dachmarke“ betreibt. Die beklagte Tochtergesellschaft betreibt die Profi-Fußballabteilung des Vereins.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 07.09.2007 (Az. 406 O 95/07) dem Deutschen Fußballbund e.V. verboten, auf Fußball-Sportveranstaltungen mit Bandenwerbung für den Glücksspielanbieter bwin.com zu werben und/oder werben zu lassen. Der DFB wurde außerdem dazu verurteilt, Auskunft zu erteilen über die an bwin.com vergebenen Werbeträger, die Anzahl der Gäste vor Ort sowie über die Vergabe von Rundfunk-Übertragungsrechten an inländische Rundfunkveranstalter unter Nennung der jeweiligen Sender, aufgeschlüsselt nach Veranstaltung.
Das LG Hamburg (Beschl. v. 14.04.06 - Az. 315 O 484/06) hat dem Fernsehsender RTL verboten, in seinem Programm Werbung für den privaten Sportwetten-Vermittler "Starbet" auszustrahlen. "Starbet" ist ein österreichisches Wettunternehmen, das nur über eine Lizenz in seiner Heimat, jedoch über keine deutsche verfügt. RTL ist über seine Tochter RTL interactive mit 30 Prozent an "Starbet" beteiligt. Der österreiche Sportwetten-Anbieter war u.a. vorletzten Sonntag zur besten Sendezeit massiv während der Übertragung der WM-Fussballspiele als Sponsor aufgetreten. Antragstellerin der einstweiligen Verfügung ist Nordwest Lotto Hamburg.
Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Verlinkung auf ausländische Glücksspiel-Seiten wettbewerbswidrig ist. Diese Problematik war schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das OLG Hamburg 71, das AG Regensburg und das VG Münster bejahen die Haftung für eine Verlinkung auf eine Webseite. Vgl. auch die Kanzlei-Infos v. 07.12.2004. Das LG Deggendorf (Urt. 14.9.2004 - Az.: 1 S 36/04) und das LG München II (Urt. v. 30.9.2004 - Az.: 8 S 2980/04) dagegen verneinen dies.
Das LG Hamburg (Beschl. v. 12. November 2004 - Az.: 629 Qs 56/04) hat in einem Strafverfahren entschieden, dass das Anbieten von privaten Sportwetten in Deutschland nicht strafbar ist, wenn die Firma, für die die Wetten vermittelt werden, im europäischen Ausland (hier: England) eine entsprechende Lizenz hat. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens über die Beschlagnahme von Gegenständen: "Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Bestätigung der Beschlagnahme ist rechtswidrig. ..."