Das LG Frankfurt a.M. Urt. v. 10.12.2007 - Az.: 3-11 O 149/07) hat entschieden, dass die Bezeichnung "Casino" nicht nur für Spielbanken, sondern auch für bloße Spielhallen erlaubt ist: Leitsätze: 1. Der Begriff "Casino" bzw. "Kasino" kann im Bereich des Glücksspiels nicht allgemein mit einer staatlich konzessionierten Spielbank gleichgesetzt werden. Vielmehr versteht die Verkehrsauffassung auch bloße Spielhallen bzw. Spielstätten, in denen nicht das klassische Glücksspiel einer Spielbank angeboten wird, hinterunter.