Im Rahmen eines durch die Kanzlei Bongers und Kollegen geführten zivilrechtlichen Schadenersatzverfahrens vor dem Landgericht Dortmund (8 O 92/07) hat sich das beklagte Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet, einem Betreiber mehrerer Sportwettannahmestellen aus Essen Schadensersatz in Höhe von 200.000,00 € zu bezahlen, nachdem im Rahmen von Durchsuchungs- und Schließungsmaßnahmen im Jahre 2004 gleich drei Annahmestellen für Sportwetten, in denen der Kläger solche Oddset-Sportwetten an ein in Malta ansässiges Sportwettveranstaltungsunternehmen vermittelte...