Nach dem Landesgericht (LG) Linz hat nunmehr auch das LG Ried im Innkreis im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens Fragen zur Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielrechts mit der durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Rs. C-235/08 "Langer"). Es ist davon auszugehen, dass der EuGH diese Sache mit der gleich gelagerten Vorlage des LG Linz (Rs. C-64/08 - "Engelmann") verbinden wird. Aus den Vorlagefragen der beiden österreichischen Gerichte ergibt sich...