Diverse Kanzleien und auf Provisionsbasis tätige Internetplattformen werben auf Grundlage zweier amtsgerichtlicher Urteile damit, Verluste aus Online-Glücksspiel zurückzufordern.
Diverse Kanzleien und auf Provisionsbasis tätige Internetplattformen werben auf Grundlage zweier amtsgerichtlicher Urteile damit, Verluste aus Online-Glücksspiel zurückzufordern.
Das LG München I hat – bestätigt durch das OLG München – mit Urteil vom 28.2.2018 (Az. 27 O 11716/17) die Argumente eines Spielers verworfen, der den von einem Kreditkartenunternehmen geltend gemachten Aufwendungsersatz...