Der Verfassungsgerichtshof hat jene Verfahren abgeschlossen, die sich mit der Frage des „kleinen Glücksspiels“ in Wien beschäftigten. Aufgrund der Vorgaben des Glücksspielgesetzes des Bundes sind Glücksspielautomaten, für die einst eine landesrechtliche Bewilligung erteilt wurde, nun seit 1. Jänner 2015 verboten.