Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat drei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, nach denen die Erhebung von Wettbürosteuer in der Stadt Rastatt unrechtmäßig war.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat drei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, nach denen die Erhebung von Wettbürosteuer in der Stadt Rastatt unrechtmäßig war.
In mehreren von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteilen vom 24.04.2015 (Az. 6 K 1514/13, 6 K 1515/13, 6 K 1532/13) Vergnügungsteuerbescheide der Stadt Karlsruhe, mit denen Wettbürosteuer erhoben worden ist, als rechtswidrig aufgehoben.